HAUTKREBS-SCREENING

Als Hautkrebs-Screening wird die Ganzkörperuntersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs bezeichnet ( www.hautkrebs-screening.de ). Hierbei wird vom Hautarzt das gesamte Hautorgan einschließlich der mit dem freien Auge einsehbaren Schleimhäute gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Lupe oder der Dermatoskopie genau inspiziert und verdächtige Hautveränderungen auch digital dokumentiert. Bei dieser Untersuchung werden gutartige Hautveränderungen wie Pigmentmahle, Alterswarzen, Bindegewebsknötchen, Blutschwämmchen sowie bösartige Hautneubildungen wie Basalzellkarzinome, maligne Melanome (schwarzer Hautkrebs) oder spinozelluäre Karzinome (weißer Hautkrebs) bzw. deren Vorstufen wie aktinische Keratosen erkannt und dann bei Unklarheiten oder zur Diagnosesicherung einer Probebiopsie oder gleich einer kompletten chirurgischen Entfernung zugeführt.

Seit Juni 2008 übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten eines Hautkrebs-Screenings. Anspruchsberechtigt ist in der Regel jeder gesetzlich Versicherte über dem 35. Lebensjahr. Viele Krankenkassen weichen in der Zwischenzeit von dieser Regel ab und bieten ihren Versicherten die Übernahme der Kosten auch im Jahresrhythmus und ab dem 1. Lebensjahr an.

 

LEISTUNGEN DER PRAXIS PD DR. MED. GEORG REIMER